Das Thema Kindeswohl ist oft verbunden mit großer Unsicherheit, insbesondere bei der Einschätzung, was Vernachlässigung und Misshandlung ist, bei der Frage, wie das Kindeswohl zu schützen ist und bzgl. der Hilfen, die den Eltern angeboten werden können. In der Fortbildung wird neben den rechtlichen Rahmenbedingungen des Kinderschutzes auch zur Kooperation im konkreten Fall mit den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien informiert.
Wichtig: Die Fortbildung zu den Themen Kinderschutz, Kindeswohl und Kinderrechte ist für alle verpflichtend, außer für die Tagespflegepersonen, die derzeit im Qualifizierungskurs sind.