Familien-Erlebnisradtour zum Hofgut Mauren

Beschreibung

Das FORUM Ernährung und Hauswirtschaft im Landratsamt Böblingen lädt im Rahmen der „Cycle Days BB“ am Samstag, 25. Juli, von 14:30 Uhr bis ca. 17 Uhr zu einer „Entdeckungsreise“ mit dem Rad zum Hofgut Mauren ein.

Start und Zielpunkt der ca. 12 km langen Radtour für Familien ist die Wandelhalle am Oberen See. Die Rundtour führt mit moderaten Steigungen und kleinen Unterbrechungen durchs Maurener Tal auf das Hofgut Mauren. Nach einer kleine Vesperpause geht es in Richtung Holzgerlingen über das Gewann Baumgartenwand bergab zurück nach Böblingen. Für Vesper und Getränke sorgen die Teilnehmenden selbst.

Cycledays Fahrrad Festival Böblingen

Termintitel
Familien-Erlebnisradtour zum Hofgut Mauren (Cycledays Böblingen)
Beginn
25.07.2026, 14:30 Uhr
Ende
25.07.2026, 17:00 Uhr
Freie Plätze
Noch 10 freie Plätze
Kosten

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Bemerkung
Mit der Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung werden die folgenden Bedingungen verbindlich anerkannt: § 1 Teilnahme und Eigenverantwortung 1. Die Teilnahme an der Radtour erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. 2. Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, das von ihnen genutzte Fahrrad in einem technisch einwandfreien und verkehrssicheren Zustand gemäß den geltenden Vorschriften (insbesondere der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO) zu halten. 3. Während der gesamten Veranstaltung gelten die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Alle Teilnehmenden haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. 4. Den Anweisungen der Tourleitung und der eingesetzten Hilfskräfte ist Folge zu leisten. § 2 Minderjährige und Aufsichtspflicht 1. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters oder einer von diesem schriftlich bevollmächtigten volljährigen Person teilnehmen. 2. Die Aufsichtspflicht verbleibt während der gesamten Veranstaltung (einschließlich der Fahrzeiten, Pausen und Aufenthalte) ausschließlich bei den begleitenden Erwachsenen. Eine Übertragung auf den Veranstalter oder die Tourleitung erfolgt nicht. 3. Die Begleitpersonen haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. § 3 Haftung des Veranstalters 1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 2. Für sonstige Schäden (insbesondere Sach- und Vermögensschäden) haftet der Veranstalter: o a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt, o b) bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen (z. B. die sorgfältige Auswahl einer befahrbaren Route). 3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. 4. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten anderer Teilnehmender oder Dritter (z. B. anderer Verkehrsteilnehmer) entstehen, soweit kein Organisationsverschulden des Veranstalters vorliegt. 5. Für den Verlust, Fahrraddiebstahl oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen und Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es liegt ein Fall der vorstehenden Absätze vor. § 4 Durchführung und Absage der Veranstaltung 1. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund zu ändern, abzusagen oder vorzeitig zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei ungeeigneten Wetterbedingungen (z. B. Unwetter, Starkregen), Sicherheitsbedenken oder kurzfristigen organisatorischen Hindernissen vor. 2. Im Falle einer Absage, Änderung oder vorzeitigen Beendigung der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen. § 5 Ausrüstung und Verpflegung 1. Zum Eigenschutz wird allen Teilnehmenden das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms dringend empfohlen. Die Entscheidung hierüber erfolgt in eigener Verantwortung. 2. Die Versorgung mit Verpflegung und Getränken (Vesper) erfolgt vollumfänglich eigenverantwortlich durch die Teilnehmenden. 3. Die Teilnahme setzt eine der Strecke (ca. 12 km mit moderaten Steigungen) angemessene körperliche Verfassung voraus. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die individuelle Eignung der Strecke für die jeweiligen Teilnehmenden. § 6 Schlussbestimmungen 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Veranstaltungsort
Wandelhalle Oberer See
Website Anfahrtsbeschreibung
Anfahrtsbeschreibung

Infostand des Landratsamt Böblingen beim Smoothie-Bike, gegenüber Tübingerstr. 22

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