Die Schulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung soll den Kindertagespflegepersonen einen Einblick in grundlegende Hygieneregeln geben, die bei der Zubereitung von Speisen zu beachten sind. Neben den Grundlagen der Lebensmittelhygiene werden auch die baulichen Anforderungen und betriebliche Eigenkontrollmaßnahmen besprochen und wie diese Vorgaben praxisnah umgesetzt werden können.