Bemerkung
Es handelt sich um die Folgebelehrung nach § 4 LMHV, sowie um die Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG). Personen, die mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen in Berührung kommen, haben die Pflicht sich in regelmäßigen Abständen in Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz zu schulen. Die Teilnehmenden erhalten am Ende der Veranstaltung eine Bescheinigung.